(31.7.2013) Im neuen Staatsvertrag für den Südwestrundfunk (SWR) ist die Zusammensetzung des Rundfunkrats geändert: Die Freikirchen haben den bisherigen Sitz, über den sie in dem 74-köpfigen Kontroll- und Beschlussgremium vertreten waren, verloren.
Damit haben neben einer Vielzahl von Freikirchen wie Pfingstgemeinden und Baptisten auch die orthodoxen Kirchen und die Neuapostolische Kirche keine Stimme mehr im Rundfunkrat.
In vorausgehenden Anhörungen und Gesprächen hatten Vertreter der Freikirchen, der orthodoxen Kirchen in Baden-Württemberg und der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland, unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg (ACK), sich gemeinsam bei der baden-württembergischen Landesregierung für den Erhalt dieses Sitzes eingesetzt – leider erfolglos.
Am 3. Juli 2013 unterzeichneten die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den neuen SWR-Staatsvertrag. Nach Ratifizierung durch die Landtage tritt er am 1. Januar 2014 in Kraft.
Dadurch schließen die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg und die rot-grüne Regierung in Rheinland-Pfalz eine beachtliche Zahl von Kirchen und christlichen Gemeinschaften, die sich gerade auch durch ein hohes ehrenamtliches Engagement und eine große Lebendigkeit in ihren Gemeinden auszeichnen, vom Entscheidungsgremium im SWR aus.