Auf seiner Reise Anfang Oktober 2003 nach Kapstadt (Südafrika), wo turnusgemäß eine Bezirksapostelversammlung stattfand, machte Bezirksapostel Klaus Saur einen "Zwischenstop"
auf der Insel Madagaskar. Sie zählt zu den von Süddeutschland aus seelsorgerisch und administrativ betreuten Ländern. Der Bezirksapostel – den der länderverantwortliche Apostel Michael Ehrich und der auf Madagaskar lebende Apostel Albert Rasolo begleiteten – hielt dort zwei Gottesdienste, wozu außer den besuchten Gemeinden auch alle Vorsteher der insgesamt 335 neuapostolischen Kirchengemeinden des Landes eingeladen waren. Knapp 2.000 Amtsträger und Glaubensgeschwister konnten an diesem ersten Oktoberwochenende ihrem Bezirksapostel begegnen, der darüber u.a. berichtete: "Die Gottesdienste fanden in einer wunderschönen und feierlichen, ja heiligen Atmosphäre statt." Am Samstag, 4. Oktober 2003, fand in Moramanga - ca. zweieinhalb Autostunden von der Hauptstadt Antananarivo entfernt - Gottesdienst statt, dem der Bezirksapostel als Textwort 5. Mose 33, 29 ("Wohl dir, Israel") zugrunde legte. In diesem Gottesdienst wurden zwei Bezirksältesten und elf Bezirksevangelisten ordiniert. Tags darauf, am Sonntag, 5. Oktober, führte der Bezirksapostel in Tana mit dem Wort aus Offenbarung 3, 11: "Halte, was du hast, dass niemand deine Krone nehme!" einen Gottesdienst durch, an dem etwa 1.200 Glaubensgeschwister teilnahmen. Der Bezirksapostel ordinierte zwei Bezirksevangelisten. Am Montag war er dann noch in der Landeshauptstadt mit den Aposteln Ehrich und Rasolo sowie allen Bezirksältesten und Bezirksevangelisten aus Madagaskar zusammen: Da Apostel Ehrich bereits im August einen Bezirksältesten und acht Bezirksevangelisten ordiniert hatte und nun wieder zwei Bezirksältesten und 13 Bezirksevangelisten ordiniert worden waren, wurde die Betreuungsstruktur für die ca. 50.000 neuapostolischen Christen Madagaskars neu erstellt. Nun betreut jeder der dort tätigen sechs Bezirksältesten eine Region und jeder der 33 Bezirksevangelisten einen Bezirk, der acht bis zwölf Kirchengemeiden umfasst.